
Anerkennung durch das VetAmt
Aktualisiert (Dienstag, den 30. November 1999 um 01:00 Uhr)
Ich habe, da ich in den Bereich der gesetzlichen Rahmenbedingungen für meine Zucht erreicht habe, die Abnahme und Anerkennung sowie die Zuchterlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz beantragt.
Die cattery de beira mar ist nunmehr eine offiziell durch das VetAmt Hildesheim abgenommene und anerkannte cattery. Die Zuchterlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz wurde mir erteilt, die entsprechende Sachkunde und Zuverlässigkeit bescheinigt!
(Es erübrigt sich nunmehr, zu meinen, man könne mich beim VetAmt anprangern.....)


